impressionen

Standard

Entstehung

Der Sozial- und Umweltstandard Fair Stone wurde 2007 von der WiN=WiN GmbH, Agentur für globale Verantwortung, in enger Kooperation mit einem deutschen Natursteinhändler, Experten der ISSA (International Social Security Association) und internationalen Arbeitsrechts- und Sozialexperten entwickelt. Seit 2009 steht er als einziger, speziell für die Natursteinbranche entwickelter Standard europäischen Natursteinimporteuren zur Verfügung. Einige Händler engagieren sich bereits seit diesem Zeitpunkt aktiv an der Umsetzung in ihrer Lieferkette, andere sind im Laufe der Zeit hinzugekommen. Im Jahr 2014 wurde der non-profit Verein Fair Stone e.V. gegründet.

Inhalt

Der Fair Stone Standard enthält die vier Bereiche Safety and Health (Sicherheit und Gesundheit), Human and Labour Rights (Menschen- und Arbeitsrechte), Environment (Umwelt) sowie Management System. Er weist spezielle Kriterien für Steinbrüche, steinverarbeitende Betriebe, die Lieferkette, (Assoziierte) Partner sowie das Managementsystem aus.

Umfangreiche Kriterien zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in steinverarbeitenden Betriebe und Steinbrüchen umfassen sowohl die acht Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organization) als auch darüber hinaus gehende Bestimmungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, nationale Gesetzgebungen für Beschäftigte sowie Umweltauflagen. Die Arbeitsschutzmaßnahmen gliedern sich in folgende Bereiche (für Detailansicht bitte auf Punkte klicken):

1. Organisation und Management in den Fair Stone Betrieben

2. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

  1. Organisatorische Voraussetzungen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
  2. Risikoabschätzung und Prävention
  3. Ausbildung und Instruktion
  4. Wartung und Inspektion
  5. Erste Hilfe und Vermeidung von Feuer
  6. Persönliche Schutzausrüstung
  7. Sicherheit am Arbeitsplatz
  8. Vermeidung von Silikose und mineralischen Stäube
  9. Vermeidung von Lärm und Vibration
  10. Umgang mit gefährlichen Substanzen
  11. Maschinen und Ausstattung
  12. Elektrische Anlagen
  13. Lagerhaltung
  14. Transport- und Hebeeinrichtungen
  15. Ergonometrie
  16. Serviceeinrichtungen für das Personal
  17. Verschiffung

3. Arbeitsrechtliche Kriterien

  1. Vermeidung von Diskriminierung
  2. Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebung und Regularien
  3. Arbeitsverträge
  4. Das Recht zu kollektiven Verhandlungen (Sonderfall China)
  5. Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub
  6. Löhne und Gehälter
  7. Soziale Sicherung

4. Umweltschutz

  1. Lifecycling, Renaturierung von Steinbrüchen
  2. Abfallmanagement
  3. Verbrauch von Energie und Wasser

Diese genannten Kriterien beinhalten auch die international anerkannten ILO Übereinkommen (sofern diese mit Nationalgesetzen übereinstimmen):

  • Übereinkommen 29: Zwangsarbeit (1930)
  • Übereinkommen 87: Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes (1948)
  • Übereinkommen 98: Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen (1949)
  • Übereinkommen 100: Gleichheit des Entgelts (1951)
  • Übereinkommen 105: Abschaffung der Zwangsarbeit (1957)
  • Übereinkommen 111: Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf) (1958)
  • Übereinkommen 138: Mindestalter (1973)
  • Übereinkommen 182: Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
  • Übereinkommen 148: Arbeitsumfeld (Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen) (1977)
  • Übereinkommen 155: Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (1981)
  • Übereinkommen 170: Übereinkommen über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit (1990)

Der komplette Standard kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Diese Website verwendet Cookies, um Präferenzen der Besucher zu erkennen und die Website entsprechend optimal zu gestalten. Wenn Sie diese Website nutzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.